Global Compact for Migration
Schon der vergangenen Sitzungswoche haben wir im Bundestag eine ausführliche Debatte zum Global Compact for Migration (GCM) geführt, in der die vermeintlichen Argumente der AfD zur Genüge widerlegt wurden.
Doch damit nicht genug. Am vergangenen Wochenende schaltete die AfD in Sachsen eine Zeitungsanzeige (abrufbar am Seitenende), die vor falschen Behauptungen und bewusst verzerrenden Verkürzungen nur so strotzt. Darin fordert sie zum Unterzeichnen einer Petition auf, die nicht minder auf schieren Unwahrheiten basiert.
Nur drei davon möchte ich exemplarisch herausnehmen und entkräften:
In ihrer Anzeige behauptet die AfD:
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1. „Der Migrationspakt statuiert eine Aufnahmepflicht für alle, die behaupten, Opfer des „Klimawandels“ zu sein.“
Richtig ist:
Abgesehen davon, was es über die Verfasser aussagt, wenn sie Klimawandel in Anführungszeichen setzen: Der GCM verpflichtet die Staaten nicht dazu, ein Recht auf Migration vor dem Hintergrund des Klimawandels festzuschreiben. Die Bekämpfung des Klimawandels als weltweiter Aufgabe soll vielmehr dabei helfen, Migration zu vermeiden (Punkte 18b und 39b).
18b: „Wir in Programme investieren, die die Erfüllung der Ziele für nachhaltige Entwicklung durch die Staaten beschleunigen, mit dem Ziel, die nachteiligen Triebkräfte und strukturellen Faktoren zu beseitigen, die Menschen dazu bewegen, ihr Herkunftsland zu verlassen, unter anderem durch Armutsbeseitigung, Ernährungssicherung, Gesundheits- und Sanitärversorgung, Bildung, […]“
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2. „Der Pakt soll nicht bindend sein, kann aber über „soft-law“ völkerrechtliche Bindungswirkung entfalten. Die Folgen könnten dramatisch sein: Deutsche Gerichte legen Gesetze im Zweifelsfall auch unter Berufung auf Absichtserklärungen der Bundesregierungen zugunsten von Klägern aus, was zu einer Stärkung der Rechte von „Migranten“ führen könnte.
Richtig ist:
Die im GCM festgehaltenen Empfehlungen und Maßnahmen entfalten keine völkerrechtliche Bindung, sondern sind eine Absichtserklärung der Staatengemeinschaft mit dem Ziel, die internationale Kooperation zu fördern („Dieser Glo-bale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar […]“,Punkte 7 und 15b). Ebenso bekräftigt der GCM das souveräne Recht jedes einzelnen Staates, seine nationale Migrationspolitik weiterhin autonom und selbst zu bestimmen. Dabei soll der nationale Gesetzgeber seine Entscheidungen gerade eigenverantwortlich treffen können. Behauptungen, der GCM würde die Gestaltungsmöglichkeiten der Staaten in der Migrationspolitik einschränken, sind falsch.
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3. „Der Migrationspakt wird zusätzliche Anreize für eine weitere millionenfache Einwanderung nach Deutschland geben.“
Richtig ist das Gegenteil:
Der Pakt zielt darauf ab, dass sich auch Entwicklungs- und Schwellenländer beim Umgang mit Migration den hohen Standards, die beispielsweise in Deutschland und Europa gelten, annähern. Die Folge besserer Standards etwa in Transitländern eine Senkung des Migrationsdrucks auf Europa.
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Wer sich näher zum Global Compact for Migration und zur FDP-Position informieren möchte, findet auf meiner Website unter http://bit.ly/2Qsl2X7 eine Übersichtsseite zum Thema.
Die FDP-Fraktion begrüßt den Pakt, da er dazu beitragen wird, Migration zu ordnen, zu steuern und letztlich auch illegale Migration zu vermindern.